1. Veranstalter

1.1 Veranstalter des Gewinnspiels ist die aquaRömer GmbH & Co. KG, Bartensteinstr. 9, 74535 Mainhardt.

1.2 Anfragen zum Gewinnspiel sind ausschließlich an den Veranstalter unter marketing [at] aquaroemer.de zu richten.

 

2. Teilnahme

2.1 Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das vollständige Ausfüllen und Absenden des Teilnahmeformulars erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme an der Verlosung ist zudem die richtige Beantwortung der folgenden Gewinnspielfrage:

„Wie viele Milligramm an wertvollen Mineralien enthält ein Liter unseres natürlichen AQUA RÖMER QUELLE Mineralwassers?“

Unter allen gültigen Teilnahmen wird folgendes verlost:

1× 22 Plätze als Einlaufkinder beim Heimspiel des VfB Stuttgart gegen die VfL Wolfsburg am 01. März 2026 (Anpfiff 15:30 Uhr), inklusive jeweils eines Tickets für das teilnehmende Kind sowie eine Begleitperson für das Spiel.

Der Teilnahmeschluss ist der 19.02.2026 um 23:59 Uhr. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am darauffolgenden Werktag per E-Mail benachrichtigt.

 

2.2. Zusätzliche Gewinnchance durch Newsletter-Anmeldung (optional)

Teilnehmende haben die Möglichkeit, freiwillig den Newsletter des Veranstalters zu abonnieren.

Durch die Newsletter-Anmeldung erhalten Teilnehmende eine zusätzliche Gewinnchance.

Die Anmeldung zum Newsletter ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.

Der Newsletter-Versand erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung und Bestätigung im Double-Opt-in-Verfahren. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter.

 

2.2.a Ermittlung der Gewinner

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Wege einer zufälligen Auslosung unter allen gültigen Teilnahmen.

Jede gültige Teilnahme nimmt mit einer Gewinnchance an der Auslosung teil.

Teilnehmende, die zusätzlich den Newsletter gemäß Ziffer 2.2 abonniert haben, nehmen mit einer zusätzlichen Gewinnchance an der Auslosung teil und werden entsprechend mit zwei Losen berücksichtigt.

Die Auslosung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Anzahl an Gewinnchancen.

 

2.3 Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahre, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Jeder Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten, insbesondere seiner E-Mail-Adresse, selbst verantwortlich. Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Mitarbeiter von aquaRömer GmbH & Co. KG, sämtliche an der Entwicklung/Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen (z. B. Agenturen, Berater, Lieferanten) sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Mehrfachteilnahme ist erlaubt. Jeder Kassenzettel zählt nur ein Mal.

 

2.4 aquaRömer GmbH & Co. KG ist berechtigt, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, den Ablauf oder die Internetseite manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und vor allem über einen professionellen Gewinnspielservice ist nicht möglich.

 

3. Auswahl- und Teilnahmevoraussetzungen der Einlaufkinder (VfB-Vorgaben)

Die Gewinner stellen sicher, dass das von ihnen angemeldete Kind folgende Voraussetzungen erfüllt:

• Alter: 7 bis 10 Jahre

• Körpergröße: 1,20 m bis 1,50 m

• Kleidergröße: 140/152 (Pflicht, da gestellte Kleidung nur in dieser Größe verfügbar ist)

• Interesse: Kind sollte sich grundsätzlich für den VfB Stuttgart oder Fußball interessieren

• Schuhe: Turn- oder Fußballschuhe sind selbst mitzubringen
 

Die Teilnahme ist nur für Kinder möglich, die diese Vorgaben vollständig erfüllen. Kinder, die nicht mehr in Größe 152 passen, können nicht teilnehmen.

 

Hinweise zur Durchführung am Spieltag (keine Teilnahmevoraussetzungen)

• Der VfB stellt am Spieltag passende Kleidung (Trikot, Hose, Stutzen, ggf. Unterziehsachen im Winter) zur Verfügung.

• Wünsche bezüglich bestimmter Spieler können nicht berücksichtigt werden; die Einlaufkinder werden nach Körpergröße aufgestellt.

 

Alle organisatorischen Informationen (z. B. genaue Zeiten, Treffpunkt, Ticketvergabe) werden nach Gewinnbenachrichtigung direkt per E-Mail mit dem Gewinner abgestimmt.

 

4. Foto- und Filmaufnahmen, Einwilligung und Nutzungsrechte

4.1 Im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels sowie am Spieltag (inkl. Anreise, Einlauf, Stadionaufenthalt und sonstiger begleitender Programmpunkte) können von den teilnehmenden Kindern Foto- und/oder Filmaufnahmen erstellt werden.

4.2 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmer als Erziehungsberechtigte, dass sie zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung berechtigt sind, und erklären ihr Einverständnis, dass die angemeldeten Kinder fotografiert und/oder gefilmt werden dürfen.

4.3 Die Teilnehmer als Erziehungsberechtigte willigen ein, dass die aquaRömer GmbH & Co. KG die Foto- und/oder Filmaufnahmen des Kindes zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit sowie zu Werbe- und Marketingzwecken verarbeitet und nutzt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Dies umfasst insbesondere die Nutzung in folgenden Medien und Kanälen:

  • Unternehmenswebseiten

  • Social-Media-Kanäle (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube)

  • Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren, Anzeigen)

  • Newsletter

  • Presse-/PR-Veröffentlichungen

  • POS-/Handelskommunikation sowie Onlinewerbung

4.4 Die Teilnehmer als Erziehungsberechtigte räumen der aquaRömer GmbH & Co. KG hierfür das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die Aufnahmen unentgeltlich zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen sowie – soweit für die Veröffentlichung erforderlich – zu bearbeiten (z. B. Zuschnitt, Farbkorrektur, Layout, Kombination mit Text/Grafik). Die Nutzung darf ausdrücklich auch zu kommerziellen Zwecken erfolgen.

4.5 Den Teilnehmern als Erziehungsberechtigten ist bekannt, dass Veröffentlichungen insbesondere im Internet und in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind und trotz Löschung durch aquaRömer GmbH & Co. KG von Dritten weiterverbreitet oder archiviert worden sein können.

4.6 Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an marketing [at] aquaroemer.de. Im Falle eines Widerrufs wird aquaRömer GmbH & Co. KG die betroffenen Inhalte im Rahmen des Zumutbaren aus den von ihr kontrollierten Medien entfernen und nicht weiter verwenden. Bereits erfolgte Veröffentlichungen können jedoch nicht vollständig rückgängig gemacht werden.

 

5. Rechteeinräumung, Freistellung

Der Teilnehmer stellt aquaRömer GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen frei, die aufgrund der Verletzung irgendwelcher Urheberrechte, urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstiger Rechte erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten für eine notwendige und angemessene Rechtsverteidigung von aquaRömer GmbH & Co. KG.

 

6. Haftung

6.1 Der Gewinn umfasst ausschließlich die Bereitstellung der Einlaufkinderplätze sowie die zugehörigen Tickets. Hierdurch werden keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinner und der aquaRömer GmbH & Co. KG begründet.

6.2 Die Haftung von aquaRömer GmbH & Co. KG für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d. h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf) und der Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper einer Person. Die Haftung von aquaRömer GmbH & Co. KG beschränkt sich dabei auf den Ausgleich des nach der Art der jeweiligen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens.

6.3 Ist der Gewinn mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet, so ist aquaRömer GmbH & Co. KG nur dann verpflichtet, dem Gewinner den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, wenn aquaRömer GmbH & Co. KG diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.

6.4 Darüber hinaus hat der Gewinner keine weitergehenden Rechte wegen Sach- oder Rechtsmängeln an dem Gewinn oder Anspruch auf Schadensersatz.

 

7. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

7.1 aquaRömer GmbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

7.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aufgrund einer vorzeitigen Beendigung des Gewinnspiels nach Ziffer 7.1 sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

8. Datenschutz

8.1 aquaRömer GmbH & Co. KG erhebt, verarbeitet und nutzt als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) alle im Rahmen dieses Gewinnspiels an aquaRömer GmbH & Co. KG mitgeteilten personenbezogenen Daten stets im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten in diesem Sinne sind die folgenden von Ihnen im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen personenbezogenen Daten: Vor- und Zuname, Anschrift, E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer. aquaRömer GmbH & Co. KG gibt diese personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Hiervon ausgenommen sind die aquaRömer GmbH & Co. KG bei der Durchführung dieses Gewinnspiels unterstützenden, in Deutschland ansässigen Dienstleistungsunternehmen („Auftragsverarbeiter“), die ebenfalls verpflichtet sind, sich entsprechend den geltenden Gesetzen zu verhalten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Gewinnspiels.

8.2 Sie haben das gesetzliche Recht auf unentgeltliche Auskunft über die von aquaRömer GmbH & Co. KG über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser personenbezogenen Daten. Um Ihre genannten Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an: datenschutz [at] aquaroemer.de.

8.3 Im Falle eines Löschungsbegehrens vor Ende des Gewinnspiels ist mit diesem Löschungsbegehren die Beendigung der Teilnahme am Gewinnspiel verbunden, wenn das Löschungsbegehren der weiteren Teilnahme entgegensteht. In diesem Fall ist ein Gewinn nicht mehr möglich.

8.4 Ergänzend gelten die (allgemeinen) Datenschutzbestimmungen von aquaRömer GmbH & Co. KG, die unter https://www.aquaroemer.de/node/83 abzurufen sind. Weichen die (allgemeinen) Datenschutzbestimmungen von aquaRömer GmbH & Co. KG von den Teilnahmebedingungen ab, so gelten insoweit ausschließlich die Teilnahmebedingungen.

 

9. Sonstige Regelungen/ Hinweise

9.1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

9.2 Ein Anspruch auf die Teilnahme oder auf einen Gewinn kann nicht erhoben werden. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt. Falls der Gewinner den Gewinn nicht annehmen kann oder will, informiert er umgehend die aquaRömer GmbH & Co. KG telefonisch unter 07903 91990 oder per E-Mail: marketing [at] aquaroemer.de.

9.3 aquaRömer GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, des Weiteren, die Teilnahmebedingungen anzupassen oder zu ändern. Dazu bedarf es keiner vorherigen Benachrichtigung oder Zustimmung.

9.4 Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und aquaRömer GmbH & Co. KG unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die vorstehenden Teilnahmebedingungen.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

9.6 Änderungen der Teilnahmebedingungen erfolgen in Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.

9.7 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von aquaRömer GmbH & Co. KG.

9.8 Der Rechtsweg ist – soweit zulässig – ausgeschlossen.

9.9 Mit Annahme des Gewinns werden die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der VfB Stuttgart 1893 AG (ATGB https://lmy.de/aTfbq) angenommen.

 

aquaRömer GmbH & Co. KG
Bartensteinstr. 9
74535 Mainhardt